Bestehende Installationen müssen in festgelegten Abständen von einem unabhängigen Kontrollorgan oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle geprüft werden.
Die Aufforderung zur periodischen Kontrolle erfolgt durch den Netzbetreiber bzw. durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode.